Förderungsmöglichkeiten Industrie 4.0

23.02.2022 | e-Business Enterprise Content Management Software Entwicklung

Die Möglichkeit, einen Beitrag für die Digitalisierung zu bekommen, besteht auch im Jahre 2022 nach wie vor. Das Haushaltsgesetz 2022 sieht nämlich die Verlängerung des „piano transizione 4.0″ für den Zeitraum 2023-2025 vor. Diese Fördermaßnahmen kommen nicht nur der Industrie zugute, sondern können in fast allen Wirtschaftsbereichen ihre Anwendung finden.

  • Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder mittlere Unternehmen aller Wirtschaftssektoren.
  • Ausmaß der Förderung: Für Investitionen in immaterielle Güter im Bereich der Industrie 4.0 gilt: Investitionen, getätigt im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31-12-2023, erhalten eine Steuergutschrift von 20%. Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden 15% gutgeschrieben und im Jahre 2025 werden es noch 10% sein.
  • Welche Spesen werden gefördert: Ausgaben für Beratungsleistungen und/oder Weiterbildung, Ankauf von Gütern und Dienstleistungen, Cloud-Lösungen, technologische Lösungen für die Steuerung und Koordinierung von Betriebsabläufen mit einem hohen Grad an Integrierung (z.B. ERP, MES, PLM, SCM, CRM).

Der Kauf von Gütern, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen (und damit verbundene immaterielle Güter) nach dem Modell “Industria 4.0” geeignet sind, wird bis zum 31. Dezember 2025 erleichtert. Unter bestimmten Bedingungen (nämlich bei Anzahlung von mindestens 20% innerhalb 31.12.2025) bis zum 30. Juni 2026. Für 4.0-Software steigt der Steuerbonus von 15 % auf 20 % und die Obergrenze von 700.000 Euro auf 1 Million (seit 2021). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Besser als „Industrie 4.0“ wird die derzeitige Entwicklung jedoch vom Begriff „Wirtschaft 4.0“ beschrieben: Nicht nur die Industrie, sondern alle Wirtschaftssektoren sind von der Digitalisierung betroffen; es gibt (fast) keine nicht-digitalen Unternehmen mehr. Außerdem ist die Mehrheit der Unternehmensbereiche von der Digitalisierung betroffen. So können z.B. auch Kundenbetreuung und Produktverkauf digital erfolgen. 

Zudem wurde auch die Zinsförderung “Sabatini-ter” bis zum Jahr 2027 verlängert. Betroffen sind hierbei Investitionen mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren. Für Investitionen zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe betrifft die Förderung 3,575%. Anträge können bis zum 31.12 jeden Jahres eingereicht werden. Angesucht werden kann über eine konventionierte Bank an die “Cassa Depositi e prestiti” oder Leasinggesellschaft.

Starten Sie Ihr Digitalisierungsprojekt und profitieren Sie von den zahlreichen Förderungsmöglichkeiten. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kontakt: Joachim Pfeifer | E-Mail: [email protected] | Tel+39 0471 1808400

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