Neuerungen elektronische Rechnung (fattura B2B) zum 01.01.2022

03.09.2021 | Enterprise Content Management

Ab dem 01.01.2022 gelten für alle Unternehmen neue Vorschriften, welche reglementieren, dass grenzüberschreitende Transaktionen im XML-Format an das italienische Umsatzsteuer-Meldeamt für Transaktionen mit dem Namen „Sistema di Interscambio“, kurz SdI, zu melden sind. Diese lösen das bisher geltende Esterometro (spesometro estero) ab.
Die elektronischen Rechnungen müssen im XML-Format (FatturaPA) an das SdI-System übermittelt und elektronisch signiert werden. Zudem unterliegen diese verpflichtend dem digitalen Archivierungsprozess („conservazione sostitutiva“).

Eingangsrechnungen:

Die Inhalte von Eingangsrechnungen, die von ausländischen Lieferanten stammen, müssen ab dem genannten Datum verpflichtend als XML-File an das SdI-System übermittelt werden. Dabei kommen die folgenden Dokumenttypen zum Einsatz:

  • TD17: für den Kauf von Dienstleistungen aus dem Ausland
  • TD18: für den Kauf von innergemeinschaftlichen Waren
  • TD19: für den Kauf von Waren aus dem Ausland

Die Übermittlung dieser Eingangsrechnungen muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen, in dem das Dokument eingegangen ist oder der Umsatz getätigt wurde.

Ausgangsrechnungen:

Die Übermittlung von XML-Ausgangsrechnungen ausländischer Kunden an das SdI-System war bisher fakultativ, wird ab dem 01.01.2022 aber verpflichtend. Es wird eine elektronische Rechnung vom Typ TD01 mit dem ausländischen Empfänger (Empfängercode XXXXXXX) erstellt. Die Übermittlung muss in der Regel innerhalb von 12 Tagen nach dem Datum der zugrundeliegenden Transaktion erfolgen.

Key-Facts:

  • Eingangsrechnungen von nicht-italienischen Lieferanten müssen ab dem 01.01.2022 verpflichtend im XML-Format (fatturaPA) an die SdI-Plattform gesendet werden
  • Ausgangsrechnungen an nicht-italienische Kunden müssen ab dem 01.01.2022 verpflichtend im XML-Format (fatturaPA) an die SdI-Plattform gesendet werden
  • Die entsprechenden XML-Ein- und Ausgangsrechnungen müssen in der Folge auch digital rechtssicher archiviert werden („conservazione sostitutiva“).
  • Die Verpflichtung zur Führung des so genannten „Esterometro“ entfällt.

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